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Escher/Helige (2004): Die Missachtung der Personalprobleme zeige: Die Gerichtsbarkeit als "wichtige Staatsfunktion" werde in keiner Weise geschätzt, klagt Richterpräsidentin
Helige.
Ronald Escher interviewt Barbara Helige: Die Missachtung der Personalprobleme zeige: Die Gerichtsbarkeit als "wichtige Staatsfunktion" werde in keiner Weise geschätzt, klagt Richterpräsidentin Helige.
Escher: Die Richter haben in den Österreich-Konvent, der die Verfassung reformieren soll, den Vorschlag eines "Rates der Gerichtsbarkeit" eingebracht. Was ist die Grundtendenz dieser Idee?
Helige: Es soll die unabhängige Rechtsprechung dadurch gestärkt werden, dass auch die organisatorischen Voraussetzungen, die Zuteilung der finanziellen und personellen Ressourcen nicht durch ein politisches Organ der Regierung (Justizminister) erfolgt, sondern unabhängiger gestaltet werden soll, eben durch diesen Rat. Zur persönlichen Unabhängigkeit des Richters soll eine strukturelle Unabhängigkeit der Gerichtsbarkeit kommen. Sie soll durch eine unabhängige Justizverwaltung aus der Abhängigkeit gegenüber der Regierung gelöst werden. Das ist bereits EU-Standard, wird sind absolut rückständig. In: Salzburger Nachrichten, 20. August 2004, Seite 7.
Schlagworte
GerichtsbarkeitGerichtsbarkeit Struktur und System der GerichtsbarkeitPersonen/Organisationen
Escher, Ronald: Verfasser/in
Helige, Barbara Dr.: Verfasser/in
Fundstellen
Salzburger
Nachrichten