Herzlich Willkommen beim Österreich-Konvent und der Quellensammlung Verfassungsreform

Der Österreich-Konvent hat von 30. Juni 2003 bis 31. Jänner 2005 über Vorschläge für eine grundlegende Staats- und Verfassungsreform beraten. Er wurde am 2. Mai 2003 durch ein Gründungskomitee eingerichtet, das die Aufgaben und die Zusammensetzung des Konvents festgelegt hat. Unter dem Vorsitz von Dr. Franz Fiedler hat der Österreich-Konvent einen umfassenden Bericht erstellt, der anlässlich der letzten Plenarsitzung des Österreich-Konvents am 28. Jänner 2005 präsentiert wurde.

 

Der Bundeskanzler hat diesen „Bericht des Österreich-Konvents“ dem Nationalrat übermittelt. Dieser hat am 31. März 2005 einen „Besonderen Ausschuss zur Vorberatung des Berichts des Österreich-Konvents“ gewählt, der am 5. Juli 2005 seine Arbeit aufgenommen hat. Dieser Ausschuss hat bis Juli 2006 in zehn Sitzungen vor allem jene Themen der Verfassungsreform behandelt, in denen eine politische Einigung und Umsetzung nahe schien, bzw. zu denen es nach wie vor sehr konträre Standpunkte gab (Weiterarbeit im Parlament).

 

Im Feber 2007 hat die neue Bundesregierung eine Expertengruppe beim Bundeskanzleramt eingerichtet, der von Seiten der SPÖ Dr. Peter Kostelka und Univ. Prof. Dr. Theo Öhlinger, von Seiten der ÖVP Dr. Franz Fiedler und Univ. Prof. Dr. Andreas Khol sowie Mag. Gabi Burgstaller (vertreten durch Univ. Prof. Dr. Ewald Wiederin) und Dr. Herbert Sausgruber (vertreten durch Bundesrat Jürgen Weiss) als Vertreterin und Vertreter der Landeshauptleutekonferenz angehören. Diese Gruppe tagte unter dem Vorsitz des Leiters des Verfassungsdienstes im Bundeskanzleramt Univ. Prof. Dr. Georg Lienbacher.

 

Auf der Grundlage der Vorschläge dieser Expertengruppe wurden 2007 unter anderem ein „Demokratiepaket“ (94 d.B., XXIII. GP), die Bereinigung des Bundesverfassungsrechts, die Neuregelung weisungsfreier Behörden und die Einrichtung eines Asylgerichtshofs im Parlament (siehe dazu 94/ME und 314 d.B., XXIII. GP) beschlossen. Weiters wurde in Fortsetzung der Diskussionen im Österreich-Konvent ein neues Bundeshaushaltsrecht (203 d.B., XXIII. GP) beschlossen.

 

Im März 2008 hat der Bundeskanzler weitere Vorschläge der Expertengruppe zur Reform des Bundesstaates (inkl. des Bundesrates) und zur weiteren Bereinigung des Verfassungsrechts vorgelegt (168/ME). Bis zum Ende der XXIII. Gesetzgebungsperiode wurde aber weder über eine Regierungsvorlage verhandelt, noch wurden weitere Vorschläge formuliert.

 

Das Regierungsprogramm der Bundesregierung Faymann I vom 2. Dezember 2008 enthält eine neuerliche Auflistung von Vorhaben im Rahmen der Staats- und Verfassungsreform. Am 17. Feber 2009 ist dazu erstmals eine Arbeitsgruppe unter dem Vorsitz von Bundeskanzler Werner Faymann und Vizekanzler DI Josef Pröll zusammengetreten, der der Präsident des Rechnungshofes Dr. Josef Moser, die Leiter des WIFO Univ. Prof. Dr. Karl Aiginger und des IHS Prof. Dr. Bernhard Felderer angehören. Die Länder wurden zum Auftakt durch die nunmehrige Vizebürgermeisterin von Wien Mag. Renate Brauner (SPÖ) sowie den niederösterreichischen Landtagspräsidenten Ing. Hans Penz (ÖVP) vertreten. Weiters sind die Staatssekretäre im Finanzministerium Mag. Andreas Schieder (SPÖ) und Dr. Reinhold Lopatka (ÖVP) Mitglieder dieser Arbeitsgruppe. Im Mittelpunkt der Beratungen stehen nunmehr Fragen der Verwaltungsreform. Um die Einbindung des Parlaments in die Beratungen zu ermöglichen, wurde am 9. Juli 2009 ein Unterausschuss des Verfassungsausschusses zur Verwaltungsreform eingesetzt

 

Auf dieser Website finden Sie auch in Zukunft ausführliche Informationen über die Arbeit und die Ergebnisse des Österreich-Konvents. Mit der „Quellensammlung Verfassungsreform“ wird ein weiterer Schritt zu mehr Offenheit und Transparenz des politischen Prozesses der Verfassungsreform gesetzt: Erstmals wird in Österreich versucht, das Verfassungsthema in seinen politischen, medialen und wissenschaftlichen Zusammenhängen darzustellen.

 

Wir danken für Ihr Interesse!

 

Beschluss des Gründungskomitees vom 2. Mai 2003  PDF (102 KByte)

 

Bericht des Österreich-Konvents, 31. Jänner 2005

 

Auszug aus dem Regierungsprogramm für die XXIII. Gesetzgebungsperiode

 

„Demokratiepaket“ (94 d.B., XXIII. GP)

 

Bundes-Verfassungsgesetz und Bundeshaushaltsgesetz (203 d.B., XXIII. GP)

 

1. Entwurf der Expertengruppe (94/ME, XXIII. GP)

 

Erstes Bundesverfassungsrechtsbereinigungsgesetz, Änderung des B-VG (314 d.B., XXIII. GP)

 

2. Entwurf der Expertengruppe (168/ME, XXIII. GP)

 

Auswahlbliographie zum Österreich-Konvent und zur Verfassungsreform  PDF (150 KByte)

 

Auszug aus dem Regierungsprogramm für die XXIV. Gesetzgebungsperiode (179/INST-K)

 

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