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2366/MED-K
Der Standard (2004): Hohles Recht auf Anwalt.

Der Standard: Hohles Recht auf Anwalt. Die Inhalte der Strafprozessordnungsreform scheinen endgültig fix. Beschuldigte können weiterhin ohne Anwalt von der Polizei verhört werden. Auch das Weisungsrecht des Justizministers gegenüber den Staatsanwälten, den künftigen Herren der Ermittlung, bleibt. In: Der Standard, 14. Februar 2004, Seite 10.


Schlagworte

Gerichtsbarkeit
Gerichtsbarkeit Staatsanwaltschaft
Verwaltung - öffentliche
Verwaltung - öffentliche Dienstrecht

Fundstellen

Der Standard

Geschichte
14.02.2004  Erscheinungsdatum
20.02.2006  siehe auch  2364/MED-K 
20.02.2006  siehe auch  2365/MED-K 
20.02.2006  siehe auch  173/PART-K 
20.02.2006  siehe auch  2367/MED-K 
20.02.2006  siehe auch  2368/MED-K 

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