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Der Standard (2004): Hohles Recht auf Anwalt.
Der Standard: Hohles Recht auf Anwalt. Die Inhalte der Strafprozessordnungsreform scheinen endgültig fix. Beschuldigte können weiterhin ohne Anwalt von der Polizei verhört werden. Auch das Weisungsrecht des Justizministers gegenüber den Staatsanwälten, den künftigen Herren der Ermittlung, bleibt. In: Der Standard, 14. Februar 2004, Seite 10.
Schlagworte
GerichtsbarkeitGerichtsbarkeit StaatsanwaltschaftVerwaltung - öffentlicheVerwaltung - öffentliche Dienstrecht
Fundstellen
Der Standard