49/JUDIK-K
VfGH VfSlg 13477 zur Ungleichbehandlung alter und neuer Devisenhandelberechtigter.
Aufhebung einer Bestimmung der DevisenG-Novelle 1990 über das Erfordernis einer (hohen) Eigenkapitalausstattung (bloß) für die Erteilung neuer Devisenhandelsermächtigungen wegen Widerspruchs zum Gleichheitsgrundsatz; öffentliches Interesse an der Vermeidung der Insolvenzgefahr bei etablierten Devisenhändlern nicht berücksichtigt
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Schlagworte
GrundrechteGrundrechte Gleichbehandlung
Fundstellen
www.ris.bka.gv.at/vfgh