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6/JUDIK-K
VfGH VfSlg 15.886/2000: Privatrundfunkbehörde

Feststellung der Verfassungswidrigkeit des RegionalradioG hinsichtlich der Einrichtung der Regionalradio- und Kabelrundfunkbehörde (nunmehr: Privatrundfunkbehörde) als Kollegialbehörde mit richterlichem Einschlag; Überschreitung der - wegen des Charakters der Republik Österreich als rechtsstaatlicher Demokratie mit parlamentarischem Regierungssystem - bedingten und beschränkten Ermächtigung des Gesetzgebers zur Einrichtung einer kollegialen Verwaltungsbehörde mit richterlichem Einschlag angesichts des Fehlens einer besonderen Rechtfertigung für eine derartige Maßnahme; Verfassungswidrigkeit auch des Ausschlusses der Anrufung des Verwaltungsgerichtshofes gegen Bescheide der Privatrundfunkbehörde infolge Verstoßes gegen das Rechtsstaatsprinzip.


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Schlagworte

Verwaltungseinrichtungen - besondere
Verwaltungseinrichtungen - besondere Regulatoren
Verwaltungseinrichtungen - besondere Unabhängige Behörden

Fundstellen

www.ris.bka.gv.at/vfgh

Geschichte
2000  Entscheidungsjahr
09.08.2004  behandelt  2/P-SBV-K 
09.08.2004  behandelt  3/P-SBV-K 
09.08.2004  behandelt  4/P-SBV-K 

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