3/JUDIK-K
VfGH VfSlg 11.500/1987: Kollegialbehörden-Zulässigkeit
Von der Möglichkeit der Errichtung von Kollegialbehörden (iSd Art 20 Abs 2, Art 133 Z 4 B-VG) als oberste Instanz darf nicht in einem Maß Gebrauch gemacht werden, da die allgemeine Leitungsbefugnis der obersten Organe und die umfassende Zuständigkeit des VwGH in Frage gestellt würde.
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Schlagworte
Verwaltungseinrichtungen - besondereVerwaltungseinrichtungen - besondere Unabhängige Behörden
Fundstellen
www.ris.bka.gv.at/vfgh