163/VER-K
ÖGB (2005): ÖGB-Bundesvorstand.
ÖGB: ÖGB-Bundesvorstand. Soziale Grundreche in die Verfassung!
Der ÖGB-Bundesvorstand fordert, dass bei den Parteienverhandlungen bzw. bei den Beratungen im parlamentarischen Verfassungsausschuss folgende Ansprüche künftig verfassungsrechtlich garantiert werden:
- das Recht, Gewerkschaften zu gründen,
- das Recht von Gewerkschaften zu streiken und das Recht der Einzelnen an diesen Streiks teilzunehmen,
- das Recht, Kollektivverträge abzuschließen und Betriebsräte zu wählen,
- das Recht auf Mindestversorgung für ein menschenwürdiges Dasein (Nahrung, Kleidung, Unterkunft),
- das Recht auf soziale Sicherheit durch selbstverwaltete öffentlich-rechtliche Pflichtversicherung, die auf Einkommens- und Risikosolidarität beruht (Kranken-, Pensions-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung),
- das Recht auf sichere, gesunde, würdige und gerechte Arbeitsbedingungen,
- das Recht auf konstenlose Arbeitsvermittlung.
In: APA-OTS Nr. 098/3. Februar 2005.
Schlagworte
GrundrechteGrundrechte Soziale GrundrechtePersonen/Organisationen
ÖGB Presse und Öffentlichkeitsarbeit: Verfasser/in
Fundstellen
APA-OTS