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FPÖ - Pressedienst (2004): Tierschutz: Scheibner weist unqualifizierte Aussagen Hodiks zurück.
FPÖ - Pressedienst: Tierschutz: Scheibner weist unqualifizierte Aussagen Hodiks zurück. Es gehe nämlich darum, daß Tierquälerei auch dann nicht zulässig sein sollte, wenn man sich auf ein verfassungsmäßiges Grundrecht berufe. Dabei kämen neben der Religion auch andere Grundrechte wie etwa die Freiheit der Erwerbstätigkeit oder der Kunst in Frage. Darüber herrsche im zuständigen Ausschuß des Konvents Konsens. In: APA-OTS Nr. 184/ 18. März 2004.
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GrundrechteGrundrechte FreiheitsrechteStaatszielePersonen/Organisationen
Freiheitliches Pressereferat: Verfasser/in
Fundstellen
APA-OTS