1638/MED-KHollaender, Adrian E.: Keine doppelte Bestrafung. Niemand darf wegen ein- und derselben Straftat zwei Mal verfolgt oder bestraft werden. So will es die MRK. Bei der Rechtsanwendung gibt es aber oft Probleme. In: Salzburger Nachrichten, 10. Jänner 2006, Seite 6. |
Geschichte |
|
|
---|---|---|
10.01.2006 | Erscheinungsdatum |