61/JUDIK-KAus den Leitsätzen: Gegenstand einer verfassungsgerichtlichen Normenkontrolle können nur das angegriffene Gesetz selbst und das diesem zugrunde liegende Gesetzgebungsverfahren sein. Vorgänge, die im Vorfeld des parlamentarischen Verfahrens liegen, können die Verfassungswidrigkeit eines Gesetzes grundsätzlich nicht begründen. |
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Schlagworte
Europäische IntegrationGerichtsbarkeit
Gerichtsbarkeit Struktur und System der Gerichtsbarkeit
Österreich-Konvent
Parlament
Verfassungsgerichtsbarkeit Aufgaben und Kompetenzen des VfGH
Personen/Organisationen
Bayerischer Verfassungsgerichtshof: Verfasser/inFundstellen
www.bayern.verfassungsgerichtshof.deGeschichte |
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2005 | Entscheidungsjahr |