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56/JUDIK-K
VfGH VfSlg 13102 über die Zulässigkeit eines Kontrahierungszwangs für Abfallsammler.

Zulässigkeit des Individualantrags auf Aufhebung einer Bestimmung des AbfallwirtschaftsG betreffend die Verpflichtung der Abfallsammler zur Entgegennahme gefährlicher Abfälle oder Altle; Inpflichtnahme der Abfallsammler im Wege eines Kontrahierungszwanges zum Zweck der für den Umweltschutz bedeutsamen Abfallentsorgung im öffentlichen Interesse gelegen, adäquat und sachlich gerechtfertigt; kein Verstoß gegen die Erwerbsausübungsfreiheit und den Gleichheitsgrundsatz


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Schlagworte

Grundrechte
Staatsaufgaben
Staatsziele
Staatsziele Daseinsvorsorge

Fundstellen

www.ris.bka.gv.at/vfgh

Geschichte
1992  Entscheidungsjahr

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