53/JUDIK-K
VfGH A11/01 (Zuständigkeit bei Staatshaftung)
Zuständigkeit des Verfassungsgerichtshofes zur Entscheidung über einen aus dem Gemeinschafts-recht abgeleiteten Staatshaftungsanspruch wegen fehlgeschlagener Investitionen zur Errichtung eines Privatfernsehsenders infolge Untätigkeit des Gesetzgebers; hingegen Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte zur Entscheidung über den durch die Nichterteilung einer Fernsehlizenz durch die Rundfunkbehörde entstandenen Schaden; keine materielle Berechtigung der Klage mangels hinreichend qualifizierten Verstoßes gegen Gemeinschaftsrecht iSd Rechtsprechung des EuGH; Zulässigkeit eines Fernsehmonopols aus im öffentlichen Interesse liegenden Gründen nicht-wirtschaftlicher Art; keine diskriminatorische Ausgestaltung dieses Monopols, keine Verletzung der Fernseh-Richtlinie.
Volltext/Dokumente
Schlagworte
Europäische IntegrationEuropäische Integration Umsetzung von EU-RichtlinienStaatshaftung
Fundstellen
www.ris.bka.gv.at/vfgh