48/JUDIK-KZulässigkeit des Individualantrags eines (aktiven) ÖBB-Bediensteten auf Aufhebung einer Bestimmung des BundesbahnG 1992 betreffend die Fortsetzung der Rechte und Pflichten des Bundes durch das mit Rechtspersönlichkeit ausgestattete Unternehmen Österreichische Bundesbahnen infolge unmittelbaren, nachteiligen Eingriffs in die Rechtsspähre des Antragstellers; Aufhebung dieser, die Auswechslung des Dienstgebers festlegenden, als Eigentumsbeschränkung zu
|
Abstract | PDF (93 KB) | HTML (8 KB) |
Schlagworte
GrundrechteVerwaltung - öffentliche
Verwaltung - öffentliche Dienstrecht
Verwaltungseinrichtungen - besondere
Verwaltungseinrichtungen - besondere Ausgegliederte Rechtsträger
Fundstellen
www.ris.bka.gv.at/vfghGeschichte |
|
|
---|---|---|
1995 | Entscheidungsjahr | |
31.05.2006 | siehe auch 38/AVORL-K |