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45/JUDIK-K
VfGH VfSlg 17220 zur Beschwerdelegitimation vor dem VfGH.

Verfassungswidrigkeit der Ermächtigung staatlicher Organe (Landeshauptmann und Landesumwelt-anwaltschaft) zur Erhebung einer Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof wegen Verletzung von Interessen des Umweltschutzes oder sonstiger von ihnen wahrzunehmender öffentlicher Interessen wegen Verletzung des verfassungsrechtlichen Rechtsschutzsystems; Verletzung subjektiver Rechte als Voraussetzung einer Beschwerdelegitimation vor dem Verfassungsgerichtshof; Amtsbeschwerde wegen objektiver Rechtsverletzung nur vor dem Verwaltungsgerichtshof; Parteistellung einer bestimmten Interessentengruppe auch gemeinschaftsrechtlich nicht geboten


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Schlagworte

Gerichtsbarkeit
Gerichtsbarkeit Gerichtshöfe öffentlichen Rechts

Fundstellen

www.ris.bka.gv.at/vfgh

Geschichte
2004  Entscheidungsjahr
31.05.2006  siehe auch  801/AVORL-K 

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