45/JUDIK-K
VfGH VfSlg 17220 zur Beschwerdelegitimation vor dem VfGH.
Verfassungswidrigkeit der Ermächtigung staatlicher Organe (Landeshauptmann und Landesumwelt-anwaltschaft) zur Erhebung einer Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof wegen Verletzung von Interessen des Umweltschutzes oder sonstiger von ihnen wahrzunehmender öffentlicher Interessen wegen Verletzung des verfassungsrechtlichen Rechtsschutzsystems; Verletzung subjektiver Rechte als Voraussetzung einer Beschwerdelegitimation vor dem Verfassungsgerichtshof; Amtsbeschwerde wegen objektiver Rechtsverletzung nur vor dem Verwaltungsgerichtshof; Parteistellung einer bestimmten Interessentengruppe auch gemeinschaftsrechtlich nicht geboten
Volltext/Dokumente
Schlagworte
GerichtsbarkeitGerichtsbarkeit Gerichtshöfe öffentlichen Rechts
Fundstellen
www.ris.bka.gv.at/vfgh