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26/JUDIK-K
OGH 6.10.2000, 1 Ob 12/00x (Amtshaftung-Gemeinschaftsrecht)

Ein Amtshaftungsanspruch kann auch dann entstehen, wenn ein Organ des Rechtsträgers in Österreich unmittelbar anzuwendendes Gemeinschaftsrecht vorwerfbar nicht oder nicht richtig anwendet. Die zum Schadenersatz führende Vorwerfbarkeit kann dabei auch in der Nichtbeachtung der stRspr des EuGH liegen. (SZ 73/150).


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Schlagworte

Gerichtsbarkeit
Staatshaftung

Fundstellen

www.ris.bka.gv.at/jus

Geschichte
2000  Entscheidungsjahr
22.10.2004  siehe auch  7/AUB-K 

Haftungsausschluss