15/JUDIK-K
OGH 18. 3. 1992, 1 Ob 526/92 (SZ 65/40)
Dafür, ob ein Akt der Hoheitsverwaltung oder der Privatwirtschaftsverwaltung, in deren Rahmen die Gebietskörperschaft nicht als Trägerin hoheitlicher Befugnisse auftritt, sondern sich für ihr Handeln jener Rechtsformen bedient, die auch dem Rechtsunterworfenen zugänglich sind, ist die Form des staatlichen Handelns ausschlaggebend.
Volltext/Dokumente
Schlagworte
Spezielle VerwaltungsbereicheSpezielle Verwaltungsbereiche Privatwirtschaftsverwaltung
Fundstellen
wwww.ris.bka.gv.at/jus