11/JUDIK-K
VfGH VfSlg 12.021/1989: Wirtschaftstreuhänder
Keine Bedenken gegen die Ausnahme der Berufsanwärter der Wirtschaftstreuhänder von der Zugehörigkeit zur Kammer für Arbeiter und Angestellte im Hinblick auf das Gleichheitsgebot; Zuweisung zur Berufsvertretung der Wirtschaftstreuhänder in Anbetracht der fehlenden Eindeutigkeit der Interessenslage innerhalb des dem Gesetzgeber zustehenden Bewertungsspielraumes.
Volltext/Dokumente
Schlagworte
SelbstverwaltungSelbstverwaltung Verfassungsrechtlicher Rahmen der Selbstverwaltung
Fundstellen
www.ris.bka.gv.at/vfgh