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11/JUDIK-K
VfGH VfSlg 12.021/1989: Wirtschaftstreuhänder

Keine Bedenken gegen die Ausnahme der Berufsanwärter der Wirtschaftstreuhänder von der Zugehörigkeit zur Kammer für Arbeiter und Angestellte im Hinblick auf das Gleichheitsgebot; Zuweisung zur Berufsvertretung der Wirtschaftstreuhänder in Anbetracht der fehlenden Eindeutigkeit der Interessenslage innerhalb des dem Gesetzgeber zustehenden Bewertungsspielraumes.


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Schlagworte

Selbstverwaltung
Selbstverwaltung Verfassungsrechtlicher Rahmen der Selbstverwaltung

Fundstellen

www.ris.bka.gv.at/vfgh

Geschichte
1989  Entscheidungsjahr
09.08.2004  behandelt  7/P-SBV-K 

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