8/JUDIK-K
VfGH VfSlg 11.492/1987: Jugendfürsorge
Zur Entwicklung des Rechtsinstituts "Vormundschaft"; vorläufige Maßnahmen der Erziehungshilfe (Zwangsausübung) durch die Bezirksverwaltungsbehörde als Vormund oder gesetzlicher Amtskurator (unter nachfolgender Genehmigung des Gerichts) - besonderer Bereich staatlicher Tätigkeit auf privatrechtlichem Gebiet; gewisse hoheitliche Befugnisse des Amtsvormundes ändern nichts an der grundsätzlich privatrechtlichen Stellung; kein Widerspruch des § 26 Abs 2 JWG zum Gebot der Trennung von Justiz und Verwaltung.
Schlagworte
Spezielle VerwaltungsbereicheSpezielle Verwaltungsbereiche Privatwirtschaftsverwaltung
Fundstellen
www.ris.bka.gv.at/vfgh