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4/JUDIK-K
VfGH VfSlg 14.473/1996: AUSTRO Control GmbH.

Keine Verletzung des Systems des Aufbaues der staatlichen Verwaltung durch Beleihung der Austro Control GmbH mit öffentlichen Aufgaben durch das Austro ControlG; keine Überschreitung der verfassungsrechtlichen Grenzen zulässiger Ausgliederung von Hoheitsaufgaben; bloß vereinzelte Aufgaben zur hoheitlichen Besorgung übertragen; keine Ausschaltung der Verfassungsbestimmungen über eine Einbindung in den Weisungszusammenhang, die Organisationsverantwortung und die Verantwortlichkeit der Obersten Organe; keine Gesetzwidrigkeit der Festsetzung der Höhe der einzelnen Tarifposten in der Austro Control-GebührenV entsprechend dem Kostendeckungsprinzip.


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BeschreibungDateiformat 1Dateiformat 2
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Schlagworte

Staatsaufgaben
Verwaltungseinrichtungen - besondere
Verwaltungseinrichtungen - besondere Ausgegliederte Rechtsträger

Fundstellen

www.ris.bka.gv.at

Geschichte/Verfahren

DatumStand des Verfahrens
1996 Entscheidungsjahr
09.08.2004 behandelt  2/P-SBV-K 
09.08.2004 behandelt  3/P-SBV-K 
09.08.2004 behandelt  4/P-SBV-K 
10.03.2005 siehe auch  316/WISS-K 
18.11.2005 siehe auch  584/WISS-K 
30.04.2006 siehe auch  707/AVORL-K 
03.05.2006 siehe auch  799/AVORL-K 
01.07.2006 siehe auch  435/AVORL-K 
05.10.2006 siehe auch  798/WISS-K 
05.10.2006 siehe auch  799/WISS-K 
09.01.2009 siehe auch  869/WISS-K 




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