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2/JUDIK-K
VfSlg 15.427/1999: Telekom-Control-Kommission

Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch Zuweisung von zusätzlichen Frequenzen aus dem für DCS-1800 festgelegten Frequenzbereich an die beteiligte Inhaberin einer Mobilfunkkonzession; keine Bedenken gegen die Einrichtung der Telekom-Control-Kommission als weisungsfreie Kollegialbehörde mit richterlichem Einschlag angesichts der Eigenart des ihr zugewiesenen Sachbereiches.


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Schlagworte

Verwaltungseinrichtungen - besondere
Verwaltungseinrichtungen - besondere Regulatoren
Verwaltungseinrichtungen - besondere Unabhängige Behörden

Fundstellen

www.ris.bka.gv.at/vfgh

Geschichte
1999  Entscheidungsjahr
09.08.2004  behandelt  2/P-SBV-K 
09.08.2004  behandelt  3/P-SBV-K 
09.08.2004  behandelt  4/P-SBV-K 
09.03.2005  siehe auch  308/WISS-K 
30.04.2006  siehe auch  707/AVORL-K 

Haftungsausschluss