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120/INST-K
Landtagspräsidentenkonferenz: Erklärung und Entschließung vom 7.2.2003

Landtagspräsidentenkonferenz am 7. Februar 2003 - Erklärung zur Bundesstaatsreform. Unter anderem wird in der Entschließung festgehalten, dass der Verfassungskonvent die Grundprinzipien der Bundesverfassung, darunter auch das bundesstaatliche Prinzip und damit auch die Landtage, nicht in Frage stellt. Dies ist bereits im Auftrag an den Verfassungskonvent klarzustellen. Eine eigenständige Landesgesetzgebung sowie die Kernkompetenzen des Landes müssen erhalten und gestärkt werden. Die Verfassungsautonomie der Bundesländer ist auszubauen. Die Finanzverfassung und das System des Finanzausgleichs sind zu reformieren, wobei die Stellung der Länder und Gemeinden im Finanzausgleich gegenüber dem Bund zu stärken ist. Die Gemeindeautonomie darf nicht in Frage gestellt werden. Die mittelbare Bundesverfassung ist aufzulassen. Die Mitwirkung der Länder an der Rechtsetzung im Rahmen der EU ist zu verbessern.
(Diese Erklärung wurde im Österreich-Konvent als externes Positionspapier eingebracht, vgl. 9/POSP-K.)


Schlagworte

Bundeshaushalt
Bundeshaushalt Finanzausgleich
Bundesländer
Bundesländer Verfassungsautonomie der Bundesländer
Bundesstaatliches Prinzip
Europäische Integration
Finanzverfassung
Gesetzgebung
Verwaltung - öffentliche
Verwaltung - öffentliche Verwaltungsorganisation

Geschichte
07.02.2003  Entstehungsdatum
25.01.2006  siehe auch  121/INST-K 
01.02.2006  siehe auch  9/POSP-K 
07.02.2006  siehe auch  131/INST-K 
09.02.2006  siehe auch  1834/MED-K 
06.03.2006  siehe auch  142/INST-K 
06.03.2006  siehe auch  143/INST-K 

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