120/INST-K
Landtagspräsidentenkonferenz: Erklärung und Entschließung vom 7.2.2003
Landtagspräsidentenkonferenz am 7. Februar 2003 - Erklärung zur Bundesstaatsreform. Unter anderem wird in der Entschließung festgehalten, dass der Verfassungskonvent die Grundprinzipien der Bundesverfassung, darunter auch das bundesstaatliche Prinzip und damit auch die Landtage, nicht in Frage stellt. Dies ist bereits im Auftrag an den Verfassungskonvent klarzustellen. Eine eigenständige Landesgesetzgebung sowie die Kernkompetenzen des Landes müssen erhalten und gestärkt werden. Die Verfassungsautonomie der Bundesländer ist auszubauen. Die Finanzverfassung und das System des Finanzausgleichs sind zu reformieren, wobei die Stellung der Länder und Gemeinden im Finanzausgleich gegenüber dem Bund zu stärken ist. Die Gemeindeautonomie darf nicht in Frage gestellt werden. Die mittelbare Bundesverfassung ist aufzulassen. Die Mitwirkung der Länder an der Rechtsetzung im Rahmen der EU ist zu verbessern.
(Diese Erklärung wurde im Österreich-Konvent als externes Positionspapier eingebracht, vgl. 9/POSP-K.)
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