Peter Bußjäger                                                                                                            18.12.2003

 

Synopse

der

Stellungnahmen zu den exklusiven Kompetenzen

 

 

Übersicht

 

Stellungnahmen wurden abgegeben von:

Baumgartner-Gabitzer, Brauner, Bußjäger, Egger und Scheibner (gemeinsam) Holzinger, Leitl, Öhlinger, Petrovic, Prior, BM Pröll, Schausberger, Wiederin, Wutte

 

 

Abschließende Vorschläge für die Zuordnung der Kompetenzen:

Bußjäger, Leitl, Schausberger, Wiederin

 

 

Äußerungen über die Zuordnung bestimmter Kompetenzen:

Öhlinger, Petrovic, Prior

 

 

Sonstige Äußerungen:

         Brauner bzw. Egger und Scheibner (Äußerung zu Kompetenzzuordnungen derzeit noch verfrüht)

         Holzinger (Erster Schritt: als Ausgangspunkt für die Zuständigkeiten der Länder sollen derzeitige Kompetenzen genommen werden, Untersuchung der Möglichkeit und Notwendigkeit einer Arrondierung, als zweiter Schritt soll geprüft werden, ob einzelne dieser Aufgaben besser bundeseinheitlich geregelt werden sollten, bzw. welche bisher bundeseinheitlich geregelten Angelegenheiten besser von den Ländern geregelt werden. Fälle des derzeitigen Art. 12, der delegierten Kompetenz und der Bedarfskompetenz, könnten Indikatoren für die dritte Säule sein.

         Wutte (grundsätzliche Unterstützung des Vorschlags des Ausschussvorsitzenden)

         Allgemein fällt die Zurückhaltung der Ausschussmitglieder bei Kompetenzzuordnungen im Bereich des Bildungswesens auf.

 


 

Allgemeine Bewertung der eingelangten Stellungnahmen

 

Die Bandbreite der eingelangen Stellungnahmen divergiert beträchtlich – was nicht überraschen kann.

 

Die Zurückhaltung der Ausschussmitglieder hinsichtlich konkreter Zuordnungen und ihre Stellungnahmen lassen es zweckmäßig erscheinen, in der weiteren Ausschussarbeit zunächst die umstrittene Frage der „gemeinschaftlichen Zuständigkeiten“ zu klären. Dann können die Ausschussmitglieder auch entscheiden, welche Breite dieser Bereich aufweisen soll.

 

Man kann aus den eingelangten Stellungnahmen eine Gliederung in

-         unbestrittene Zuordnungen,

-         Zuordnungen, über die zumindest nominell verhältnismäßig wenig Dissens herrscht und

-         umstrittene Zuordnungen treffen.

 

Dabei ist jedoch stets zu berücksichtigen, dass jene Ausschussmitgliedern, die sich noch nicht konkret geäußert haben bzw. einen ausdrücklichen Vorbehalt abgegeben haben, nicht präjudiziert werden sollen.

 

 

A) Unbestrittene Zuordnungen

 

Es gibt wenige Bereiche, die völlig unbestritten sind. Sie lassen sich wie folgt darstellen:

 

Exklusive Bundeskompetenzen

Exklusive Landeskompetenzen

-         Bundesverfassung

-         Auswärtige Angelegenheiten, ausgenommen solche der Länder

-         Äußere Sicherheit

-         Bundesfinanzen, Familienlastenausgleich, Bundesstatistik

-         Organisation und Dienstrecht des Bundes

-         Geldwirtschaft und Kapitalverkehr

 

-         Landesverfassung

-         Auswärtige Angelegenheiten der Länder

-         Landesfinanzen[1] und Landesstatistik

-         Organisation und Dienstrecht des Landes und der Gemeinden

 

 

 

 

B) Zuordnungen mit verhältnismäßig geringem Dissens

 

Exklusive Bundeskompetenzen

Exklusive Landeskompetenzen

-         Aufenthaltsrecht, Staatsbürgerschaft, Personenstandswesen

-         Öffentliche Auftragsvergabe[2]

-         Datenschutz

-         Sicherheitspolizei

-         Zivil- und Strafrechtswesen

-         Wettbewerbsrecht und Immaterialgüterrecht

-         Wirtschaftslenkung und Marktordnung

-         Angelegenheiten des Gewerbes und der Industrie

-         Verkehr

-         Arbeitsrecht und Sozialversicherung

-         Technische Standardisierung

-         Medien- und Nachrichtenübertragung

-         Kirchen und Religionsgesellschaften

-         Tierschutz

-         Katastrophenhilfe, Rettungswesen und örtliche Sicherheit

-         Jugendwohlfahrt, Jugendschutz, Kindergärten, Kinderbetreuung

-         Sozial- und Behindertenhilfe, Pflegewesen, örtliches Gesundheitswesen

-         Erwachsenenbildung, Musikschulen

-         Raumordnung, Grundverkehr, Bodenschutz

-         Straßenrecht ausgenommen Bundesstraßen

-         Baurecht[3] und Wohnbauförderung

-         Natur- und Landschaftsschutz

-         Landwirtschaft einschließlich Jagd und Fischerei[4]

 

 

 

C) Besonders umstrittene Zuordnungen

 

Als besonders umstritten können etwa folgende erhobene Forderungen nach Zuordnungen folgender Angelegenheiten betrachtet werden:

 

 

1. Kompetenzverlagerungen von den Ländern zum Bund bzw. vom Bund zu den Ländern

 

 

Exklusive Bundeskompetenzen

Exklusive Landeskompetenzen

-         Anlagenrecht und anlagenbezogenes Baurecht auch hinsichtlich Landeskompetenzen[5]; Angelegenheiten des Tourismus

-         Veranstaltungsrecht

-         Energiewesen

-         Bundeszuständigkeit für bisher landesrechtlich geregelte Berufe

-         Umweltschutz auch hinsichtlich bisheriger Landeskompetenzen

 

-         Kulturgüterschutz

-         Bodenreform

 


 

 

2. Kompetenzzuordnungen im Bereich der „gemeinschaftlichen Zuständigkeiten“

 

Da der Umfang der dritten Säule besonders umstritten ist, herrscht diesbezüglich weitgehender Dissens.

 

-         Relativ weitgehenden Konsens sehe ich lediglich in der Zuordnung der Krankenanstalten in den Bereich der gemeinschaftlichen Zuständigkeiten.

-         Umstritten ist dagegen besonders, welche bisher in der ausschließlichen Bundeszuständigkeit gelegenen Bereiche in die gemeinschaftlichen Zuständigkeiten übertragen werden sollen.

 

 



[1] Welche dies konkret sein sollen, wird jedoch im Ausschuss 10 entschieden.

[2] Umstritten jedoch die Zuständigkeit der Länder in der Vergabenachprüfung.

[3] Allerdings mit weitgehenden Einwänden von Leitl hinsichtlich Anlagenrecht, anlagenbezogenes Baurecht, Bautechnik.

[4] Allerdings mit Differenzen über die Erfassung der Bodenreform, wohl auch Wildbach- und Lawinenverbauung.

[5] Unbestritten sind dagegen solche Angelegenheiten wie das IPPC-Anlagenrecht.