Horner, Florian
Ausgliederung und Ingerenz
Verfassungsrechtliche und (sonder)gesellschaftliche Aspekte der Einflussnahme auf ausgegliederte Rechtsträger
Wien-Graz: Neuer Wissenschaftlicher Verlag 2004
Die Frage der Ingerenz betrifft die Einfluss- und Kontrollmöglichkeiten der öffentlichen Hand auf einen Rechtsträger nach einer erfolgten Ausgliederung oder Privatisierung. Dieses Buch geht einerseits den verfassungsrechtlichen Vorgaben, Möglichkeiten und Grenzen dafür nach und fragt, welche Möglichkeiten und Gestaltungsvarianten bereits das allgemeine Zivil- und Gesellschaftsrecht bietet, um der Ingerenzpflicht nachzukommen. Dabei geht es insbesondere darum, welche Möglichkeiten der öffentlichen Hand aufgrund der verfassungsrechtlichen Vorgaben zustehen müssen, wie weit also die sogenannte Ingerenzpflicht geht
Inhaltsübersicht
I. Einleitung
II. Grundbegriffe und Typologie
A. Aufgabenprivatisierung
B. Ausgliederung („Organisationsprivatisierung“)
C. Vermögensprivatisierung
D. Funktionelle Privatisierung
E. Finanzierungsprivatisierung
F. Beleihung
III. Verfassungsrechtliche Grenzen
A. Einleitung
B. Verfassungsrechtliche Grenzen von Ausgliederungen
1. Ausgliederung und der hierarchische Aufbau der staatlichen Verwaltung
2. Legalitätsprinzip
3. Bundesstaatliche Kompetenzverteilung und die Grenzen der Zulässigkeit von Ausgliederungen
4. Sondergesellschaftsrecht
5. Effizienzprinzip
6. Gleichheitsgrundsatz- und Sachlichkeitsgebot
7. Amts- und Organhaftung
C. Verfassungsrechtliche Grenzen der Aufgabenprivatisierung
D. Verfassungsrechtliche Grenzen der Beleihung
1. Definition und Abgrenzung der Beleihung
2. Grenzen der Ausgliederung behördlicher Aufgaben aus der Staatsverwaltung
3. Beleihung und hierarchischer Aufbau der staatlichen Verwaltung
4. Das Ingerenzprinzip im Falle der Übertragung hoheitlicher Aufgaben
IV. Gesellschaften zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben
A. Eigenunternehmen
B. Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit
V. Äquivalenz des Zivil- und Gesellschaftsrechts zu Art. 20 Abs. 1 B-VG?
A. Einführung und Gliederung
B. Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernäherungssicherheit GmbH
C. Normiert bereits § 20 Abs. 1 GmbHG eine funktionale Äquivalenz?
1. Die Weisung nach Art. 20 Abs. 1 B-VG
2. Die Weisung nach § 20 Abs. 1 GmbHG
D. Äquivalenz sämtlicher zivil- und gesellschaftsrechtlicher Instrumente?
1. Die Generalversammlung als Mittel der Einflussnahme
2. Der Aufsichtsrat als Mittel der Einflussnahme
3. Die Geschäftsführung als Mittel der Einflussnahme
4. Die Festlegung des Unternehmenszwecks als Möglichkeit der Bestimmung der Gestion eines ausgegliederten Rechtsträgers
5. Sonstige Einflussnahmemöglichkeiten der Gebietskörperschaft auf eine ausgegliederte GmbH
6. Rechtsgeschäftliche Instrumente der Einflussnahme auf eine ausgegliederte Kapitalgesellschaft
7. Ergebnis
8. Rechtslage bei der AG
VI. Die „Konstruktion“ funktionaler Äquivalenz durch Sondergesetze
A. Einleitung
B. Typologie sondergesetzlicher Instrumente der Ingerenz
1. Weisungsrechte
2. Auskunfts-, Berichts-, Einschau-, Vorlage- und Informationspflichten
3. Bestellungs- und Abberufungsrechte und sonstige Sonderregelungen für Gesellschaftsorgane
4. Zustimmungsrechte
5. Pflicht zur Schaffung eines Aufsichtsrates
6. Verschärfte bzw. besondere Beschlusserfordernisse
7. Einflusssicherung über Immobilität der Geschäftsanteile bzw. der Aktien
8. Vorbehaltsbereiche der ausgegliederten Gebietskörperschaft
9. Änderung der Finanzierung des Rechtsträgers
10. Sonstige – über das allgemeine Zivil- und Gesellschaftsrecht hinausgehende – Instrumente der Beeinflussung
11. Sonstige sondergesellschaftsrechtliche Normen, die nicht der Einflussnahme dienen
C. Darstellung des Ergebnisses anhand der AGES
VII. Zusammenfassung der wesentlichen Thesen