Pernthaler, Peter

Die Grundrechtsreform in Österreich

In: Archiv des öffentlichen Rechts 1969, S. 31-84.

 

Die Beratungen des „Expertenkollegiums für Probleme der Grund- und Freiheitsrechte“, das ab 1964 beim Bundeskanzleramt eingerichtet war, sind zunächst unter weitgehender Geheimhaltung abgelaufen. Da ein Großteil der damals aktiven österreichischen Professoren des öffentlichen Rechts Mitglied in dem Kollegium war, fand auch praktisch keine öffentliche wissenschaftliche Diskussion dazu statt.

 

Der vorliegende Beitrag aus 1969 war der erste seiner Art über die Arbeiten dieses Kollegiums. Darin werden die Umstände der Reformdiskussion, insbesondere die Ratifizierung der Europäischen Menschenrechtskonvention in Österreich, dargelegt. Großes Augenmerk widmet der Autor den Veränderungen in der Philosophie (insb. dem Einfluss der Phänomenologie und der materialen Wertphilosophie), der politischen Theorie, den Wandlungen in der Auffassung des Verhältnisses von Staat und Mensch, den Entwicklungen in der Naturwissenschaft und Technik sowie der zunehmenden gesellschaftlichen Pluralisierung. Zusammen mit dem damaligen Wandel des Staates und der öffentlichen Ordnung bilden sie den historischen Kontext, in dem eine Reform der Grundrechte in Österreich notwendig erscheint – gerade wenn bedacht wird, dass ein Gutteil der Grundrechtsnormen aus der Mitte des 19. Jahrhunderts stammt.

 

Schließlich werden die rechtsdogmatischen Voraussetzungen einer Grundrechtsreform in Österreich geklärt und die wesentlichen rechtsdogmatischen Diskussionspunkte im Expertenkollegium – zumindest – angerissen.

 

In einem Anhang werden das Fragenprogramm zur Vorbereitung der Grundrechtsreform und das Arbeitsprogramm wiedergegeben.