Korinek, Karl
Grundrechte und Verfassungsgerichtsbarkeit
Wien-New York: Springer 2000
Dieser Sammelband wurde aus Anlass des 60. Geburtstages von Karl Korinek herausgegeben und vereinigt einige seiner bedeutendsten Arbeiten zum Themenkomplex „Grundrechte und Verfassungsgerichtsbarkeit“. Insbesondere werden hier jene Arbeiten abgedruckt, die großen Einfluss auf das Verständnis, die Anwendung und Weiterentwicklung der Grundrechte sowie der Verfassungsgerichtsbarkeit gehabt haben.
Inhaltsübersicht
I. Allgemeine Grundrechtsfragen
Gedanken zur Lehre vom Gesetzesvorbehalt bei Grundrechten
Über die Auswirkungen einer Grundrechtsreform auf das bestehende Recht
Die Beschränkung von Grundrechtspositionen durch die Untersuchungshaft und ihre Grenzen
Entwicklungstendenzen in der Grundrechtsjudikatur des Verfassungsgerichtshofes
Auf dem Weg zu einem europäischen Grundrechtsstandard
II. Einzelne Grundrechte
A. Der Gleichheitsgrundsatz
Gedanken zur Bindung des Gesetzgebers an den Gleichheitsgrundsatz nach der Judikatur des Verfassungsgerichtshofes
Der gleichheitsrechtliche Gehalt des BVG gegen rassische Diskriminierung
B. Grundrechte des Wirtschaftslebens
Das Grundrecht der Freiheit der Erwerbsbetätigung als Schranke für die Wirtschaftslenkung
Grundrechte und administrative Beschränkungen des Liegenschaftsverkehrs
Verfassungsrechtliche Grunlagen des Eigentumsschutzes und des Enteignungsrechts in Österreich
C. Kommunikationsgrundrechte
Die Gewährleistung von Kommunikationsfreiheit im österreichischen Rundfunkrecht
D. Soziale Grundrechte
Recht auf Arbeit. Verfassungsrechtliche Aspekte
III. Verfassungsgerichtsbarkeit
Die Verfassungsgerichtsbarkeit im Gefüge der Staatsfunktionen
Das Gesetzesprüfungsrecht als Kern der Verfassungsgerichtsbarkeit
Die Tatsachenermittlung im verfassungsgerichtlichen Verfahren
Fragen des Gemeinschaftsrechts in der Judikatur des Verfassungsgerichtshofes
Für eine umfassende Reform der Gerichtsbarkeit des öffentlichen Rechts. Zur Konzeption und Bewährung und zum Reformbedarf des österreichischen Weges der Zulassung von Verfassungsbeschwerden