Weichselbaum, Barbara
Wozu (noch) Berufsbeamte?
In: Journal für Rechtspolitik 2005, S. 327-349.
Von April 2004 bis April 2006 sind intensive Verhandlungen zwischen Gewerkschaft und Bundesregierung über die Schaffung eines neuen einheitlichen Bundesmitarbeiterrechts gelaufen. Dieser Beitrag ist während dieser Debatten entstanden und fragt danach, welche Bedeutung das Berufsbeamtentum hat. Ausgehend von den Vorschlägen dazu, die im Ausschuss 6 des Österreich-Konvents diskutiert wurden, werden die Probleme der Umsetzung dieses Reformprojekts aufgezeigt. Schließlich wird auf die Möglichkeiten und Vorteile hingewiesen, über die der staatliche Dienstgeber auch und gerade im öffentlich-rechtlichen Dienstrecht verfügt.
Gliederung:
I. Einleitung
II. Argumente für die Beibehaltung des hergebrachten Beamtendienstrechts
A. Die staatstheoretische Bedeutung des Lebenszeitprinzips
1. Der Beamte als Treuhänder des Staates
2. Auslegung des Tribunalbegriffs durch EGMR und VfGH als Gegenargument?
B. Warum kein Bundesmitarbeiterrecht als vertragliches Dienstrecht?
1. Die Idee der Parallelität zwischen Art der Aufgabenerfüllung und dienstrechtlichem Verhältnis
2. Dispositionsspielraum als Essentiale eines Vertragsverhältnisses
3. Das Problem der Zuständigkeit von Zivilgerichten hinsichtlich dienstrechtlicher Streitigkeiten, insbesondere des Disziplinarrechts
4. Private Dienstverhältnisse als Vergleichsmaßstab im verfassungsgerichtlichen Verfahren durch Aufgabe des beamtendienstrechtlichen Sondersystems
C. Mehr Flexibilität durch öffentlich-rechtliches Dienstrecht
1. Vorbemerkung: Flexibilität als ambivalenter Begriff
2. Mehr Flexibilität im Dienstverhältnis
3. Flexibilität in der Personalbewirtschaftung
4. Fazit
III. Schluss