Schulev-Steindl, Eva
Subjektive Rechte im öffentlichen Interesse?
Anmerkungen zur Aarhus-Konvention
In: Journal für Rechtspolitik 2004, S. 128-135
Im Zusammenhang mit der Umsetzung der Aarhus-Konvention hat sich in Österreich die Frage gestellt, inwiefern das subjektive Recht auch ein Instrument zur Durchsetzung des öffentlichen Interesses sein kann oder sein soll. Anliegen dieser Konvention ist es nämllich, die Bürger bzw. Gruppen von Bürgern mit ihren subjektiven Interessen und Rechten intensiver in die Durchsetzung des Umweltrechtes einzubinden und so dem öffentlichen Interesse (z. B. an der Versagung einer Genehmigung) zur Stärkung zu verhelfen. Das scheint aber in vieler Hinsicht der traditionellen Vorstellung von subjektiven Rechten, die ja gerade die Interessen des Einzelnen schützen sollen, zu widersprechen. Diese Frage steht im Mittelpunkt dieses Beitrags. Die Autorin zeigt, wie sich die Anliegen der Aarhus-Konvention mit dem in Österreich herrschenden Verständnis subjektiver Rechte verbinden lässt.