Peter Pernthaler
Der Verfassungskern: Gesamtänderung und Durchbrechung der Verfassung im Lichte der Theorie, Rechtsprechung und europäischen Verfassungskultur
Wien: Manz 1998
Das Thema dieser Untersuchung – Qualität und Bestandfestigkeit von Verfassungsrecht – ist einerseits aktuell, andererseits überzeitlich, einerseits österreichisch, andererseits dem Wesen des Verfassungsstaates immanent. Es erhielt jedoch einen ganz neuen Aspekt durch die überstaatliche Verflechtung der europäischen Länder, die zur Herausbildung einer europäischen Verfassungskultur mit Verfassungsstandards geführt hat, wodurch die nationale Verfassungshoheit begrenzt worden ist In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob es einen nationalen Verfassungskern gibt, der einerseits das Ausmaß der Integration steuern kann, andererseits einen Maßstab für nationale Verfassungsänderungen bildet.
Diese Untersuchung ist daher der Gesamtänderung als Veränderungssperre sowie schließlich der Verfassungsdurchbrechung als einer Form des illegitimen Verfassungsmissbrauchs gewidmet. Abgesehen davon ist dieser Beitrag auch als „Hommage an die österreichische Verfassungs-gerichtsbarkeit“ gedacht, die durch fallbezogene Verfassungsauslegung zur Weiterentwicklung des Verfassungsrechts beigetragen hat.
Gliederung
I. Einleitung
II. Staats- und rechtstheoretische Voraussetzungen
III. Konsequenzen für die Verfassungsdogmatik und Verfassungsauslegung
IV. „Gesamtänderung der Bundesverfassung“ als judikativer Prüfungsmaßstab
V. Schranken der Verfassungsdurchbrechung
VI. Schluss