Martin Hiesel
Verfassungsgesetzgeber und Verfassungsgerichtshof
Wien: Manz 1995
Das Verhältnis zwischen dem durch unmittelbare Volkswahl demokratisch legitimierten Gesetzgeber und dem Verfassungsgerichtshof, der gemäß Art. 140 B-VG zur Gesetzesprüfung berufen ist, war bereits vielfach Thema in der rechtswissenschaftlichen Literatur. Dagegen wurde dem Verhältnis zwischen Verfassungsgesetzgeber und Verfassungsgerichtshof bisher wenig Aufmerksamkeit gewidmet, obwohl es dabei um grundlegende Prinzipien der Bundesverfassung (Demokratie und Rechtsstaat) geht.
Dem Autor geht es daher um den Versuch einer umfassenden Analyse des Verhältnisses Verfassungsgesetzgeber – Verfassungsgerichtshof, die über die Problematik der „Erkenntniskorrektur“, welche schon bisher einige Male in der Literatur aufgegriffen wurde, hinausgeht.
Gliederung
I. Das Verhältnis zwischen Verfassungsgesetzgeber und Verfassungsgerichtshof seit 1920 – Ein historischer Überblick
II. Richterliche Gesetzesprüfung und verfassungsrechtliche Grundordnung
III. Demokratisches Prinzip und richterliche Gesetzesprüfung
IV. Die Rechtsprechung des VfGH zu den Baugesetzes der Bundesverfassung
V. Ursachen der Spannungen zwischen Verfassungsgesetzgeber und VfGH
VI. Reflexionen zum Thema Verfassungsgesetzgebung, Verfassungsgerichtsbarkeit und rechtsstaatliche Demokratie