Hans Floretta/ Theo Öhlinger

Die Menschenrechtspakte der Vereinten Nationen

Ein Beitrag zum Stand der Grundrechte in Österreich, insbesondere zu den sozialen Grundrechten

In: Floretta/ Strasser (Hg.): Rechtswissenschaft und Sozialpolitik Bd. 13, Wien: Manz 1978

 

Zum 30. Jahrestag der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte 1948 sowie aufgrund der bevorstehenden Genehmigung der UNO-Menschenrechtspakte 1966 durch den Nationalrat behandeln die Verfasser unter verschiedenen Gesichtspunkten – Arbeitsrecht und Verfassungsrecht – die Probleme dieser Ratifikation. Hintergrund ist aber auch die Kritik der Verfasser an der Bundesverfassung, da sie bezüglich der Grundrechte einseitige Interessenlagen widerspiegle, und ihre Auffassung, dass eine Ergänzung der klassischen bürgerlichen Grund- und Freiheitsrechte durch soziale Grundrechte notwendig sei.

 

Gliederung

  1. Teil

I.                Einleitung

II.              Vorgeschichte und Entstehen der beiden Weltpakte

III.             Inhalt der beiden Weltpakte

IV.           Zur verfassungsrechtlichen Problematik der Weltpakte als verfassungsergänzende Staatsverträge

V.             Zur rechtspolitischen Zweckmäßigkeit der Ratifikation im Verfassungsrang

 

  1. Teil

I.                Die Menschenrechtspakte der Vereinten Nationen, insbesondere ihr Rechtschutzsystem

II.              Verfassungsrechtliche Probleme der Genehmigung der beiden Pakte

III.             Materielle Ergänzungen des Katalogs der klassischen Grund- und Freiheitsrechte