Gert Schernthanner
Die Bundesstaatlichkeit des Finanzverfassungsrechts im Bereich von Kostentragung und Kostenteilung
Eine finanzverfassungsrechtliche Analyse über die Kostentragung und Kostenteilung im Bundesstaat unter besonderer Berücksichtigung privatrechtlicher Regelungen über die Kostentragung öffentlicher Aufgaben
JBl 1997, S. 82- 90
Der OGH hat sich in zwei Entscheidungen aus jüngerer Vergangenheit mit der Zulässigkeit privatrechtlicher Regelungen zwischen verschiedenen Gebietskörperschaften über die Tragung und Teilung von Kosten öffentlicher Aufgaben im Bundesstaat auseinandergesetzt.
Vor dem Hintergrund dieser beiden Entscheidungen erläutert der Verfasser zunächst, ausgehend vom Rechtsstreit um die Finanzierung der Musikhochschule „Mozarteum“ in Salzburg, die Unzulässigkeit von privatrechtlichen Verträgen zwischen einzelnen Gebietskörperschaften, die vom Kostentragungsgrundsatz des § 2 F-VG abweichen. Daraufhin zeigt er die grundsätzliche Reformbedürftigkeit des § 2 F-VG auf.
I. Anstatt eines Vorwortes
II. Der (noch nicht rechtskräftig entschiedene) "Salzburger Anlaßfall" - Rechtsstreit um die Finanzierung der Musikhochschule "Mozarteum"
III. Die verfassungsrechtliche Lage – der Kostentragungsgrundsatz des § 2 F-VG 1948
IV. Der (bereits rechtskräftig entschiedene) "Steirische Parallelfall" - Rechtsstreit um die Finanzierung des Landeskonservatoriums in Graz
V. Das OGH-Grundsatzurteil im "Innsbrucker Fall" - Rechtsstreit um die Finanzierung des Tiroler Landesjugendreferenten
VI. Das VfGH-Erkenntnis A 3/81 vom 28. 9. 1982 - Funktionelles oder organisatorisches Verständnis des Aufgabenbegriffes in § 2 F-VG?
VII. Weitergehende Überlegungen zu § 2 F-VG - Stellt dieser nur auf die Vollziehungs- oder auch auf die Gesetzgebungszuständigkeit ab?
VIII. Zusammenfassende Schlußbemerkungen – Die Reformbedürftigkeit des § 2 F-VG