Karl Atzmüller

Die Kostentragungspflicht der einzelnen Gebietskörperschaften

ÖGZ 1983, Heft 3, S. 37- 44

 

Der vorliegende Beitrag basiert auf einem Referat, das vom Autor am 26. 11. 1982 bei der Sitzung des Rechtsausschusses des Österreichischen Städtebundes in Klagenfurt gehalten wurde.

Viele Gemeinden befinden sich aufgrund spärlicher Steuereinnahmen und wachsender Ausgaben in einer prekären finanziellen Situation. Insbesondere betroffen sind Städte mit eigenem Statut, denen neben Aufgaben der Gemeindeverwaltung auch die der Bezirksverwaltung obliegen, wofür sie keine besondere Abgeltung erhalten. Der Verfasser nimmt zwei konkrete Fälle zum Anlass, sich mit der Problematik der Kostentragungspflicht der einzelnen Gebietskörperschaften auseinanderzusetzen und die diesbezügliche Judikatur des Verfassungsgerichtshofs zu Diskussionszwecken darzustellen.

Erst behandelt er die verfassungsrechtliche Grundlage der Kostentragung, § 2 F-VG und darauf beruhende Normen, weiters die Judikatur (insbesondere zwei aktuelle Fälle). Schließlich beurteilt er darauf aufbauend, welcher konkrete Aufwand der Verwaltung von welcher Gebietskörperschaft zu tragen bzw. zu ersetzen ist.