Peter Pernthaler

Verfassungsentwicklung und Verfassungsreform in Österreich

In: Wieser, Bernd/ Stolz, Armin (Hg.): Verfassungsrecht und Verfassungsgerichtsbarkeit an der Schwelle zum 21. Jahrhundert, Symposion aus Anlass des 60. Geburtstages von o. Univ.-Prof. Dr. Richard Novak, Juristische Schriftenreihe Bd. 152, Wien: Verlag Österreich, 2000, S. 67- 116

 

Die Verfassung – wobei hier von einer Kombination von formellem und materiellem Verfassungs-begriff ausgegangen wird – ist ein „lebendiges Ganzes“, eine Sinneinheit und eine sich entwickelnde Ordnung. Verfassungsentwicklung ist daher nicht das Ergebnis eines äußeren Vorgangs, sondern wohnt der dynamischen Grundstruktur der Verfassung inne.

In einer systematischen Analyse untersucht der Autor die Veränderungen der Bundesverfassung anhand ihrer Baugesetze und Institutionen, um eine Systementwicklung bzw. Systemänderungen zu erfassen – im Gegensatz zu einer diachronischen Betrachtungsweise, bei der die Abfolge historischer Verfassungsänderungen dargestellt wird.

Nach Darstellung der verschiedenen Typen der Verfassungsgenese (intendierte Strukturänderung, nicht-intendierte Strukturänderung, wirkungslos gebliebene Strukturreform) und nach Einordnung der historischen Beispiele in diese Kategorien behandelt der Verfasser die erfolgten bzw. angestrebten Entwicklungen der verfassungsrechtlichen Grundprinzipien. Dabei beschränkt er sich nicht auf die Vorgänge innerhalb der österreichischen Rechtsordnung, sondern erfasst auch die Auswirkungen der europäischen Integration.

Am Schluss steht die Überlegung der treibenden Kräfte, die die Verfassungsgestalt prägen: Verfassungsreflexion sowie Verfassungsrevision. Eine Veränderung in ihren wesentlichen Strukturen oder Einrichtungen bei einer solcherart durch längere Zeit hindurch gestalteten Verfassung wäre daher ein immenser Eingriff in die Identität des nationalen rechtlichen und politischen Systems.

 

Gliederung

A.             Zur Methode

B.             Typen der Verfassungsgenese

C.             Wandel des rechtstaatlichen Systems

D.             Entwicklung und neue Dimensionen der Demokratie

E.             Wandel und Reform des Bundesstaates

F.             Verfassungsgestalt, Verfassungsreflexion und Verfassungsrevision