Michael Holoubek/ Patrick Segalla
Instrumente kommunaler Daseinsvorsorge – Evaluierung und Fortentwicklung
In: Österreichischer Gemeindebund (Hg.): 40 Jahre Gemeindeverfassungsnovelle 1962. Aktuelle Rechtsfragen und Entwicklungen der kommunalen Selbstverwaltung, Wien: Manz 2002, S. 63- 104
Die Daseinsvorsorge – der Begriff der Daseinsvorsorge wurde in der rechtswissenschaftlichen Diskussion erstmals von Ernst Forsthoff geprägt – ist ein wesentlichen Betätigungsbereich der Gemeindeselbstverwaltung, wogegen die rein erwerbswirtschaftliche Betätigung der Gemeinden deutlich auf dem Rückzug ist. Den Gemeinden kommt daher bei der Versorgung der Bevölkerung mit den sogenannten Daseinsvorsorgeleistungen eine zentrale Stellung zu. Die Frage nach der Zukunft der kommunalen Leistungen entspricht damit der Frage nach der Zukunft dieser Daseinsvorsorge- leistungen an sich, der sich die Verfasser dieses Beitrages widmen.
Es muss allerdings vorausgeschickt werden, dass es keine positivrechtliche Definition des Begriffs der Daseinsvorsorge gibt und dementsprechend viele Definitionsversuche der Lehre zu finden sind. Die Verfasser gehen von einer weiten Definition von Leistungen der Daseinsvorsorge aus: eine solche umfasst die Versorgung der Bevölkerung mit wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Infrastrukturleistungen, basierend auf einer politischen Entscheidung, staatliche Verantwortung für diesen Bereich zu übernehmen.
Gliederung
I. Einleitung
II. Die Entwicklung kommunaler Daseinsvorsorgeleistungen – von der Erfüllungsverantwortung zur Gewährleistungsverantwortung
III. Mittel kommunaler Daseinsvorsorge
IV. Der europäische Rechtsrahmen – Veränderungsdruck und neue Spielregeln
V. Das Vergaberecht – Trennlinie zwischen kommunaler Eigenleistung und Leistungsnachfrage am Markt
VI. Gewährleistungsverantwortung für kommunale Daseinsvorsorge durch „Konzessionen“
VII. Public Private Partnership- Modelle zur Gewährleistung kommunaler Daseinsvorsorge
VIII. Die Zukunft kommunaler Daseinsvorsorge