Harald Eberhard
Öffentliche Dienstleistungen als nationale und
europäische Sozialstaatssäule
In: juridikum
2005, S. 133- 136
Der Autor beginnt mit der Erläuterung, dass der alte Begriff der Daseinsvorsorge mit dem neueren der öffentlichen Dienstleistungen weitgehend kongruent ist; in beiden Fällen handelt es sich um Leistungen, die direkt oder indirekt von der öffentlichen Verwaltung getragen oder kontrolliert werden. Dieser Verwaltungsbereich steht aber in einem (immer wieder zu einem Konflikt führenden) Zusammenhang zur europäischen Dienstleistungsfreiheit sowie zum europäischen Wettbewerbsrecht.
Diese Überlegungen führen zur der wichtigen und grundsätzlichen Frage, inwieweit die Regelung der Daseinsvorsorge auf staatlicher Ebene erfolgen oder in den Bereich der gemeinschaftsrechtlichen Zuständigkeiten fallen soll. Wirtschaftliche Aspekte der Dienstleistungen fallen derzeit aufgrund ihrer Bedeutung für den Binnenmarkt eher in die Gemeinschaftskompetenz, während die soziale Komponente auf der mitgliedstaatlichen Ebene verbleibt. Der Verfasser zeigt auf, dass auch der europäische Verfassungsvertrag daran nichts ändern würde.
Der Autor kommt im Resümee zu dem Ergebnis, dass eine Verlagerung der Sozialkompetenzen auf die europäische Ebene einen Ausgleich zwischen wirtschaftlichen und sozialen Aspekten ermöglichen und Restriktionen in der Daseinsvorsorge vermeiden würde.
Gliederung
1. Die „Daseinvorsorge“ und ihre „Erben“
2. Ein aktuelles Handlungsfeld: das euopäische Wettbewerbsrecht
3. „Sozialstaatlichkeit“ versus europäisches Sozialmodell
4. Resümee