Magdalena Pöschl

Wahlrecht und Staatsbürgerschaft

In: Staat und Recht in europäischer Perspektive, Festschrift für Heinz Schäffer, Wien München, Manz und C. H. Beck 2006, S. 633- 667

 

 Die Autorin beginnt ihren Beitrag mit dem Begriff des Volkes im demokratischen Prinzip des Art. 1 B-VG, das nach neuester Auffassung der überwiegenden Lehre und des VfGH aus der Gesamtheit der österreichischen Staatsbürger besteht, und zeigt Unsicherheiten dieses Begriffs auf. Sie stellt die historischen Kriterien für Ein- und Ausschluss vom Wahlrecht dar und zeigt auf, wie man zur Gewissheit gekommen ist, dass es sich beim Wahlvolk um die Staatsbürger handelt. Daraufhin untersucht sie, ob die Einrichtung des Ausländerwahlrechts verfassungskonform wäre, nach Wortlaut und unter historischen und systematischen Gesichtspunkten. Sie kommt zu dem Schluss, dass dazu ein Verfassungsgesetz (für Bundes-, Landes- und Gemeindeebene), aber keine Gesamtänderung (und somit keine Volksabstimmung) notwendig wäre (vgl. auch das Kommunalwahlrecht der EU-Bürger nach Art. 117 Abs. 2 B-VG, das keine Bedenken unter dem Demokratieaspekt hervorgerufen hat).

Letztendlich skizziert die Verfasserin die wichtigsten Gründe, die gegen ein Ausländerwahlrecht vorgebracht werden. Sie übt Kritik am StaatsbürgerschaftsG, das einerseits eine Einbürgerungsgebühr vorsieht, andererseits Sprachkenntnisse und einen gesicherten Lebensunterhalt voraussetzt, wodurch die Staatsbürgerschaft und damit auch das Wahlrecht zu einem Vorrecht bestimmter Bildungs- und Einkommensschichten werden.

 

 

Gliederung

I.                   Gewissheit über das Volk?

II.                   Wahlvolk: Historische Ein- und Ausschlusskriterien im Rechtsvergleich

III.                   Staatsangehörigkeit: Teilen und Herrschen

IV.                   Das „Volk“ im Sinne des Art. 1 B-VG

V.                   Staatsbürgerschaft als Schaltstelle der Demokratie: Wiederholt sich die Geschichte?