Kurt Heller

Zum Begriff der Kernaufgaben des Staates

In: Staat und Recht in europäischer Perspektive, Festschrift für Heinz Schäffer, Wien München, Manz und C. H. Beck 2006, S. 241- 255

 

Der vorliegende Beitrag zur Festschrift beschäftigt sich vor allem mit den Fragen, ob es überhaupt Kernaufgaben des Staates gibt bzw. wenn ja, wie diese zu ermitteln sind.

In diesem Zusammenhang versteht der Autor unter Kernaufgabe eine Aufgabe des Staates, die so gewichtig ist, dass sie nur von Staatsorganen besorgt werden kann. Ausgliederung wird in einem weiten Sinn verstanden, darunter fallen sowohl Organisationsprivatisierung (Übertragung auf einen neu geschaffenen Rechtsträger) als auch Beleihung (Rechtsträger bzw. Privater existiert bereits) oder Inpflichtnahme (Verpflichtung des bereits existierenden Rechtsträgers zur Übernahme von Aufgaben).

Um die vorab gestellten Fragen zu beurteilen, analysiert der Verfasser die verfassungsgerichtliche Judikatur zum Begriff der Kernaufgaben und stellt Methoden zur Gewinnung von Beispielen dar, wobei er ein bewegliches System befürwortet.

Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass das Vorliegen einer Kernaufgabe noch keine Unzulässigkeit der Ausgliederung bewirkt, wenn auch die Existenz solcher Kernaufgaben jedenfalls bejaht werden muss. Die Beurteilung der Zulässigkeit kann nur in einer Gesamtbetrachtung aller Aspekte erfolgen.  

 

Gliederung

I.                   Einführung

II.                   Die Judikatur zum Begriff der Kernaufgaben

III.                   Wie lassen sich Kernaufgaben des Staates bestimmen

IV.                   Schlussbemerkungen