Gerhard Baumgartner
Ausgliederung der
Zivildienstverwaltung – eine juristische Nachlese.
Zur Dogmatik der Ausgliederung von Aufgaben der
Hoheitsverwaltung
In: Staat und Recht in europäischer
Perspektive, Festschrift für Heinz Schäffer, Wien München, Manz und C. H. Beck
2006, S. 69-90
In diesem Beitrag erfolgt eine juristische Analyse
der „Ausgliederung der Zivildienstverwaltung“ unter dem Gesichtspunkt des
österreichischen Verfassungsrechts. Dazu stellt der Autor nach einer Erklärung
der Terminologie zunächst die Kriterien der verfassungsrechtlichen Judikatur
für die Ausgliederung von Aufgaben der Hoheitsverwaltung dar (z.B.
Sachlichkeitsgebot, Effizienzgebot).
Anschließend wird (insbesondere anhand des Kriteriums
des ausgliederungsfesten Kernbereichs) erörtert, ob und inwiefern das
betreffende Erkenntnis des VfGH die bisherige Judikatur weiterentwickelt hat.
Dabei zieht der Verfasser den Schluss, dass eine solche Weiterentwicklung vor
allem durch die Einbeziehung der Grundrechte in die Argumentation des VfGH
stattgefunden hat.
Weiters gelangt er zu der Auffassung, dass sich aus
der Bundesverfassung keine umfassenden Kernaufgaben des Staates ergeben. Die
derzeitige Judikatur beruhe daher entweder auf der Annahme eines
Vorverständnisses vom Staat oder auf richterlicher Rechtsfindung (so die
überwiegende Lehre).
Gliederung
I.
Einleitung
II.
Ausgliederung von Aufgaben der Hoheitsverwaltung
A.
Terminologie
B.
Verfassungsrechtliche Schranken
C.
Der ausgliederungsfeste Kernbereich
III.
Schlussbemerkung