Michael Holoubek

Bringing the state back in?

Europarechtliche und verfassungsrechtliche Impulse für eine Renaissance öffentlich- rechtlicher Organisationsformen

In: Staat und Recht in europäischer Perspektive, Festschrift für Heinz Schäffer, Wien München, Manz und C. H. Beck 2006, S. 257- 275

 

Ursprünglich ging man davon aus, dass die Übertragung von Aufgaben an den Staat am sinnvollsten sei, um faire, gleiche und sozial gerechte Lösungen z.B. für Strukturprobleme zu finden (europäisches Sozialmodell). Die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Veränderungen der letzten Jahrzehnte (z.B. wirtschaftliche Globalisierung, Beeinflussung durch angloamerikanische Wirtschaftsmodelle) haben jedoch zu einer Gegenannahme geführt, nämlich dass damit eine Freiheitsbedrohung des Einzelnen durch den Staat einhergehe, die schwerer wiege als die möglichen Wohlfahrtseffekte. Konsequenzen dieses Gedankens waren/ sind Privatisierung und die Übertragung von Verantwortung für die Allgemeinheit an gesellschaftliche Organisationsformen. Eine Rolle spielen dabei auch betriebswirtschaftliche und finanzielle Argumente.

Der Verfasser untersucht die Kapazitäten privatrechtlicher und öffentlich-rechtlicher Organisationsformen zur Erfüllung von staatlichen Aufgaben bzw. Leistungen für die Allgemeinheit, außerdem die Gefahren der Bevorzugung und Einflussnahme, und behandelt dabei insbesondere auch die europarechtliche Situation und Rechtsprechung des EuGH.  

 

 

Gliederung

I.                „Privatisierung“ staatlicher Organisationsformen

II.              Öffentlich und privat – Sphärentrennung durch das Vergaberecht

III.             Verfassungsrechtlich gebotene Leitungs- und Steuerungszuständigkeit oberster staatlicher Organe bei der Besorgung hoheitlicher Aufgaben

IV.           Schlussfolgerungen für die Unterscheidung zwischen öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen, insbesondere kapitalgesellschaftlichen Organisationsformen