Pernthaler, Peter

Braucht ein positivrechtlicher Grundrechtskatalog das Rechtsprinzip der Menschenwürde?

In: Staat und Recht in europäischer Perspektive, Festschrift für Heinz Schäffer, Wien München, Manz und C. H. Beck 2006, S. 613-632

 

Obwohl das Prinzip der Menschenwürde in unterschiedlichen Formulierungen in den meisten neueren Grundrechtskatalogen enthalten ist, gibt es bis heute keine einheitliche Meinung zu dessen Rechtsnatur, Rechtsinhalt und Funktion. Der Autor stellt zu diesen offenen Fragen in seinem Beitrag seine These vor. Er spricht sich für die Geltung dieses Rechtsprinzip aus, die aber nicht zu einer Aufhebung, sondern zu einer Relativierung der drei „klassischen Trennungsprinzipien des Rechtspositivismus“ führt: Sein-Sollen, Naturrecht-positives Recht, Recht-Ethik.

Die Auseinandersetzung mit dem Prinzip der Menschenwürde ist seiner Auffassung nach unerlässlich für die Verwirklichung von Menschenrechten, der Institutionen des Menschenrechtsschutzes und der liberalen Demokratie.

 

Gliederung

I.                Einleitung

II.              Menschenwürde als Geltungsgrund der Menschenrechte

III.             Die Menschenwürde als Rechtsprinzip

IV.           Die Menschenwürde als „Grund der Grundrechte“

V.             Das Problem der rechtlichen Inhaltsbestimmung der Menschenwürde

VI.           Der Mensch als natürliches Rechtssubjekt

VII.          Schluss