Pernthaler, Peter
Braucht ein positivrechtlicher
Grundrechtskatalog das Rechtsprinzip der Menschenwürde?
In: Staat und Recht in europäischer
Perspektive, Festschrift für Heinz Schäffer, Wien München, Manz und C. H. Beck
2006, S. 613-632
Obwohl das Prinzip der Menschenwürde in
unterschiedlichen Formulierungen in den meisten neueren Grundrechtskatalogen
enthalten ist, gibt es bis heute keine einheitliche Meinung zu dessen Rechtsnatur,
Rechtsinhalt und Funktion. Der Autor stellt zu diesen offenen Fragen in seinem
Beitrag seine These vor. Er spricht sich für die Geltung dieses Rechtsprinzip
aus, die aber nicht zu einer Aufhebung, sondern zu einer Relativierung der drei
„klassischen Trennungsprinzipien des Rechtspositivismus“ führt: Sein-Sollen,
Naturrecht-positives Recht, Recht-Ethik.
Die Auseinandersetzung mit dem Prinzip der
Menschenwürde ist seiner Auffassung nach unerlässlich für die Verwirklichung
von Menschenrechten, der Institutionen des Menschenrechtsschutzes und der
liberalen Demokratie.
Gliederung
I.
Einleitung
II.
Menschenwürde als Geltungsgrund der Menschenrechte
III.
Die Menschenwürde als Rechtsprinzip
IV.
Die Menschenwürde als „Grund der Grundrechte“
V.
Das Problem der rechtlichen Inhaltsbestimmung der Menschenwürde
VI.
Der Mensch als natürliches Rechtssubjekt
VII.
Schluss