Karl Weber

Die Konkretisierung verfassungsrechtlicher Staatszielbestimmungen am Beispiel jener über den umfassenden Umweltschutz

In: 75 Jahre Bundesverfassung, Festschrift aus Anlass des 75. Jahrestages der Beschlussfassung über das Bundes- Verfassungsgesetz, Wien: Verlag Österreich 1995, S. 709- 725

 

Die österreichische Verfassung 1920 wurde ursprünglich als formaler Rahmen der Rechtsentwicklung verstanden, Wertentscheidungen wie Art. 1, Art. 2 B-VG wurde keine größere normative Bedeutung zugemessen (Stichwort „Reine Rechtslehre“). Erst in den 70er Jahren gewannen wertbetrachtende Argumente in der Verfassungsdiskussion an Boden, vor allem in den Reformen der Landesverfassungen. Auch in die Bundesverfassung wurden stark wertbezogene Bestimmungen aufgenommen, die die Lehre als Staatszielbestimmungen deutete, wie z.B. über den umfassenden Umweltschutz.

Der Autor präsentiert ausgehend von dieser Entwicklung in seinem Beitrag zur Festschrift das BVG über den umfassenden Umweltschutz 1984, untersucht dessen normativen Gehalt und stellt die Judikatur des Verfassungsgerichtshofs dar, welche die Staatszielbestimmung konkretisiert hat.

 

Gliederung

I.                Einleitung

II.              Die Entstehung des BVG über den umfassenden Umweltschutz

III.             Der normative Gehalt des BVG-Umweltschutz

IV.           Die Konkretisierung des Staatszieles des umfassenden Umweltschutzes durch den Verfassungsgerichtshof

V.             Ausblick