Brigitte Gutknecht

Bundesverfassungsgesetz von 27. November 1984 über den umfassenden Umweltschutz

In: Korinek/ Holoubek (Hg.), Österreichisches Bundesverfassungsrecht, Textsammlung und Kommentar Bd. IV, Wien New York: Springer-Verlag 1. Lfg. 1999

 

Die Idee der staatlichen Verantwortung für den Umweltschutz bzw. ein verstärktes Bewusstsein der Menschen für ihren natürlichen Lebensraum gewannen in den 70er Jahren an Bedeutung und wurden zum Thema rechtspolitischer Diskussionen. Das BVG über den umfassenden Umweltschutz entstand schließlich aus Anlass der Protestaktionen gegen das geplante Donaukraftwerk Hainburg sowie des Volksbegehrens über die Aufnahme eines Grundrechts auf Umweltschutz in die Verfassung. Der Verfassungsgesetzgeber wählte dabei die Form einer Staatszielbestimmung, deren normativer Charakter unbestritten ist, die aber nicht als Grundrecht qualifiziert wurde.

Der vorliegende Kommentar beschreibt übersichtlich die Entstehungsgeschichte des BVG Umweltschutz, Begriff und Bedeutung des Umweltschutzes, den Umweltschutz in den Landes(verfassungs-)gesetzen und das Verhältnis zu den Grundrechten. Weiters werden das europäische wie auch das völkerrechtliche Umweltrecht dargestellt.

 

Gliederung

I.                Umweltschutz als Staatsziel

II.              Europäisches und internationales Umweltrecht

III.             Das Staatsziel Umweltschutz im System des Verfassungsrechts

IV.           Grundrechte und Umweltschutz