Brigitte Gutknecht
Bundesverfassungsgesetz von 27.
November 1984 über den umfassenden Umweltschutz
In: Korinek/ Holoubek (Hg.),
Österreichisches Bundesverfassungsrecht, Textsammlung und Kommentar Bd. IV,
Wien New York: Springer-Verlag 1. Lfg. 1999
Die Idee der staatlichen Verantwortung für den
Umweltschutz bzw. ein verstärktes Bewusstsein der Menschen für ihren
natürlichen Lebensraum gewannen in den 70er Jahren an Bedeutung und wurden zum
Thema rechtspolitischer Diskussionen. Das BVG über den umfassenden Umweltschutz
entstand schließlich aus Anlass der Protestaktionen gegen das geplante
Donaukraftwerk Hainburg sowie des Volksbegehrens über die Aufnahme eines
Grundrechts auf Umweltschutz in die Verfassung. Der Verfassungsgesetzgeber
wählte dabei die Form einer Staatszielbestimmung, deren normativer Charakter
unbestritten ist, die aber nicht als Grundrecht qualifiziert wurde.
Der vorliegende Kommentar beschreibt übersichtlich
die Entstehungsgeschichte des BVG Umweltschutz, Begriff und Bedeutung des
Umweltschutzes, den Umweltschutz in den Landes(verfassungs-)gesetzen und das
Verhältnis zu den Grundrechten. Weiters werden das europäische wie auch das
völkerrechtliche Umweltrecht dargestellt.
Gliederung
I.
Umweltschutz als Staatsziel
II.
Europäisches und internationales Umweltrecht
III.
Das Staatsziel Umweltschutz im System des Verfassungsrechts
IV.
Grundrechte und Umweltschutz