Kay Waechter
Der öffentlich-rechtliche Vertrag
Zur aktuellen Entwicklung der Handlungsformenlehre
JuristenZeitung 4/2006, Tübingen:
Mohr Siebeck, S. 166- 170
Der Beitrag untersucht vor dem Hintergrund der
Entwicklungsgeschichte des öffentlich-rechtlichen Vertrages dessen Beziehungen
zur Staatsform sowie den tatsächlichen Anwendungsbereich des Vertrages. Daraus
werden Folgerungen gezogen, die bei der Neugestaltung der Vertragsregelungen im
(deutschen) Verwaltungsverfahrensgesetz berücksichtigt werden sollten.
Der Autor kommt im wesentlichen zu dem Schluss, dass
der öffentlich-rechtliche Vertrag, trotz des im Gesetz allgemein gehaltenen
Anwendungsbereichs, hauptsächlich zwischen unterschiedlichen Trägern von
öffentlichen Aufgaben Bedeutung hat. Er befürwortet daher eine Einschränkung
auf die Hauptanwendungsbereiche des Vertrags sowie eine stärkere inhaltliche
Determinierung in diesen Bereichen.
Gliederung
I.
Ist die Vertragsform besonders demokratisch?
II.
Ist der Vertrag für den Bürger vorteilhafter als der Verwaltungsakt?
III.
Welches Anwendungsfeld hat der öffentlich-rechtliche Vertrag?
IV.
Anforderungen an den Vertrag als Regelungsinstrument für privatisierte
Daseinsvorsorge
V.
Fazit