Ewald Wiederin
Umverteilung und Existenzsicherung durch Sozialversicherungsrecht:
Verfassungsrechtliche Absicherung sozialer Mindeststandards auch ohne
„Sozialstaatsprinzip“?
In: Kneihs/
Lienbacher/ Runggaldier (Hg.): Wirtschaftssteuerung durch
Sozialversicherungsrecht? Wien: Manz 2005, S. 79- 99
Das Bundesverfassungsrecht enthält nach klassischer Auffassung weder soziale Grundrechte noch soziale Staatsaufgaben, das B-VG ist verteilungspolitisch neutral.
Der Autor geht nun der Frage nach, ob sich aus der Verfassung Argumente dafür ergeben, dass der Staat verfassungsrechtlich zur Umverteilung durch Sozialversicherungsrecht verpflichtet ist, oder ob sich Anhaltspunkte dafür finden, dass die Verfassung keine Umverteilung vorsehen kann.
Argumente für einen Umverteilungszwang könnten sich z. B. aus der Kompetenzverteilung, aus dem Gleichheitssatz oder aus den Freiheitsrechten (in ihrer Eigenschaft als Gewährleistungsrechte) ergeben. Es wurden jedoch auch Argumente gefunden, z.B. in den Kompetenzbestimmung, die für ein verfassungsrechtliches Umverteilungsverbot sprechen.
Schlussendlich gelangt der Verfasser zu der Auffassung, dass die traditionelle Antwort immer noch aufrecht sei. Es gebe jedenfalls keinen verfassungsrechtlichen Umverteilungszwang, aber auch kein verfassungsrechtliches Umverteilungsverbot, sodass mittels einfacher Gesetzgebung ein umfassender sozialer Ausgleich möglich sei.
Gliederung
I. Einleitung
II. Verfassungsrechtlicher Zwang zur Umverteilung?
A. Bundesstaatliche Kompetenzverteilung
B. Gleichheitssatz
C. Grundrechtliche Schutzpflichten
III. Verfassungsrechtliches Verbot der Umverteilung?
A. Die Argumentationskette von Hase
B. Gegenargumente
IV. Resümee