Anna Gamper
Verfassungsrevision und „Bewahrung“ der Verfassung
In: Zeitschrift
für öffentliches Recht 60 (2005), Wien New York: Springer-Verlag, S. 187- 215
Dieser Artikel ist die deutschsprachige Fassung des im Rahmen der rechtsvergleichenden Ringvorlesung „La manutenzione costituzionale“ an der Università degli Studi di Verona gehaltenen Vortrags vom 22. 2. 2005.
Die Verfasserin geht von einem „Zwei-Schichten-Verständnis“ der österreichischen Bundesverfassung aus, dem gemäß zwischen gewöhnlichem Verfassungsrecht und den Verfassungsprinzipien, sowie damit einhergehend zwischen unterschiedlichen Revisionsverfahren (Teil- oder Gesamtänderung mit Volksabstimmung) unterschieden wird. Sie schildert auch (sehr umstrittene) Ansätze einer Auffassung vom änderungsfesten Verfassungskern, der nicht einmal im Wege einer Volksabstimmung geändert werden kann. Weiters behandelt sie auch das Problem der „schleichenden Gesamtänderung“ der Bundesverfassung.
Auch manche Landesverfassungen unterscheiden zwischen einfacher und fundamentaler Verfassungsrevision, was aufgrund der Verfassungsautonomie der Bundesländer sowie aufgrund des Einhaltens des von der Bundesverfassung vorgegebenen Rahmens unbedenklich erscheint.
Die Verfasserin
schließt mit der Überlegung, dass es durch die Entwicklung der Europäischen
Union sowie durch die in den letzten Jahren auftretende „verfassungswidrige
Verfassungsgesetzgebung“ möglicherweise zu einer Gesamtänderung kommen könnte.
Gliederung
I. Begriffliche und methodische Abgrenzung der Untersuchung
II. Formen und Schranken der Revision der Bundesverfassung
III. Formen und Schranken der Revision der Landesverfassung
IV. Zusammenfassung und Perspektiven