In der 18. Folge der Besprechungsreihe werden die
Verbindungslinien zum europäischen Gemeinschaftsrecht vorangestellt. Der VfGH
hatte vielfach Gelegenheit, dazu Stellung zu nehmen. Bei der doppelten Bindung
des Gesetzgebers kündigt sich eine neue dogmatische Sichtweise an; im Rahmen
der Staatshaftung war über „judikatives“ (höchstgerichtliches) Unrecht zu
entscheiden. Behandelt werden ferner die Kompetenzverteilung, das unrühmliche
Ende der Ambulanzgebühr und eine Gesetzesaufhebung im ABGB. Was
verwaltungsrechtliche Fragen angeht, hat sich ein alter Bekannter, die
„verschleierte Verfügung in Verordnungsform“, im Abfallrecht eingenistet.