Sandra Bartelt

Die Europafähigkeit des Grundgesetzes und die Föderalismuskommission – Ein Abgesang

In: Die öffentliche Verwaltung November 2005, Heft 21, Kohlhammer Verlag, S. 894- 902

 

Bereits bei seiner Einfügung 1992 als Monstrum verunglimpft, stand Art. 23 GG und damit die Europafähigkeit des Grundgesetzes, bei den Beratungen der Kommission zur Reform der bundesstaatlichen Ordnung erneut auf dem Prüfstand. Dieses Mal ging es dabei zum einen um die Frage, inwieweit die Bundesregierung durch das komplizierte Geflecht von Mitwirkungsbefugnissen der Länder ihrer Handlungsfähigkeit auf europäischer Ebene beraubt sei. Zum anderen wurde thematisiert, wie dem deutschen Defizit bei der Umsetzung von Richtlinien abgeholfen werden könnte. Der vorliegende Artikel spiegelt die diesbezüglichen Schwerpunkte der Föderalismusdebatte wider und beleuchtet sie vor dem Hintergrund des neuen Vertrages über eine europäische Verfassung, der nach Ratifizierung durch die Mitgliedstaaten in Kraft treten soll.