Heller, Kurt
Die
Haftung des Staates für den Verstoß seiner Höchstgerichte gegen
Gemeinschaftsrecht
In:
Österreichische Notariatskammer (Hg.): Festschrift Nikolaus Michalek zum 65.
Geburtstag, Wien: Manz 2005, S. 139-153.
Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 5. März
1996 (Rs C-46/93 und C-48/93, Brasserie du Pêcheur) festgestellt, dass der
Grundsatz der Haftung des Staates für Schäden, die dem Einzelnen durch dem
Staat zuzurechnende Verstöße gegen das Gemeinschaftsrecht unabhängig davon
gilt, welches staatliche Organ durch sein Handeln oder Unterlassen den Verstoß
begangen hat. Im Urteil des EuGH vom 30. 9. 2003 in der Sache Köbler (Rs
C-224/01) hat der Gerichtshof dann auch deutlich gemacht, dass die Haftung
eines Staates nach Gemeinschaftsrecht auch nicht ausgeschlossen ist, wenn der
Verstoß auf ein Verhalten eines Höchstgerichts zurückzuführen ist. In seiner
Entscheidung hat der EuGH allerdings bloß Grundsätze vorgegeben. Die Beurteilung
von Detailfragen wurde den Mitgliedstaaten überlassen.
Der Autor erläutert zunächst die Haftung für
höchstgerichtliche Entscheidungen nach dem innerstaatlichen Recht der
Mitgliedstaaten und geht dann auf gemeinschaftsrechtliche Vorgaben ein. In
Österreich ergeben sich nun insofern Probleme, als das österreichische Recht
keine Zuständigkeitsvorschrift enthält, die sich ausdrücklich auf
Staatshaftungsansprüche bezieht. Heller geht ausführlich auf die Rechtslage und
die wissenschaftliche Auseinandersetzung über Staatshaftungsfragen ein und
stellt am Ende eigene rechtspolitische Überlegungen vor.