Wiederin, Ewald
Sind
soziale Grundrechte durchsetzbar?
In:
Zukunft 9/2004, S. 35-37.
Der Forderung nach rechtlich verbindlichen sozialen
Grundrechten wird im Allgemeinen entgegengehalten, sie seien nicht
durchsetzbar, und wo sie durchsetzbar wären, seien sie nicht finanzierbar. Dem
hält der Autor zunächst eine Analyse der Struktur sozialer Grundrechte
entgegen, in der sich zeigt, dass soziale Grundrechte nicht weniger justiziabel
sind als die klassischen Freiheitsrechte. Er erinnert dabei auch daran, dass
lange Zeit die Freiheitsrechte als nicht justiziabel gegolten haben. Wenn
soziale Grundrechte aber justiziabel sind, muss überlegt werden, ob das
Rechtsschutzsystem unserer Verfassung adäquat ist, oder ob es modifiziert
werden müsste. Wiederin geht daher auf die Frage der Durchsetzbarkeit vor
ordentlichen Gerichten und im Wege des Verwaltungsverfahrens nach. Weiters
beschäftigt er sich mit Problemen der Staatshaftung für mangelnden Rechtsschutz
und der Möglichkeit der Einführung einer Verbandsklage. Der Autor schließt mit
dem Hinweis, dass auch klassische Grundrechte nicht kostenlos sind:
individuelle Rechte können nur dann bestehen und wirksam sein, wenn sie
durchgesetzt werden können – und das kostet den Staat etwas.