Barta, Heinz
Platons
Plädoyer für Gesetzespräambeln.
Dargestellt anhand der
Arzt-Patient-Beziehung
In:
juridikum 4/2003, S. 214-216.
Im Kontext der Präambeldiskussionen auf europäischer und
österreichischer Ebene erinnert der Autor an die Bedeutung von Präambeln im
griechischen Rechtsdenken. Er geht dabei auf Platons Plädoyer
umfassendere methodisch-hermeneutische Funktion von Gesetzespräambeln ein.
Platon benutzte dafür das Bild eines guten Anfangs in der Beziehung zwischen
Arzt und Patient, der für ihn ebenso wichtig ist, wie in der Beziehung zwischen
Gesetzgeber und Rechtsadressat. Es geht ihm darum, einander als mündige und
freie Personen zu begegnen und ein Verständnis für einander zu entwickeln.
Platon zufolge soll eine Präambel dazu dienen, die Rechtsakzeptanz zu fördern.
Es geht um die Offenlegung des Gesetzeszweckes sowie um die Verdeutlichung und
Förderung des Gemeinwohls. So verstanden kann für den Autor der Sinn von
Präambeln nicht darin liegen, einseitige parteipolitische Zielsetzungen im
Moment der Rechtssetzung zu verfolgen. Die Darlegung des Gesetzeszweckes soll
die Rechtsadressaten überzeugen, zu verständigen Partnern des Gesetzgebers zu
werden. Das kann gerade in unserer Gegenwart, wo allenthalben auf das gestörte
Verhältnis von Gesetzgeber und Rechtsadressat hingewiesen wird, von
entscheidender Bedeutung sein.